Erdbestattung – Einäscherung – Umgang mit der Asche

Am 15. August hat der Vatikan zum Thema Erdbestattung und Einäscherung in der Instruktion Ad resurgendum cum Christo Stellung bezogen.

Im Folgenden werden hier einige wichtige und für uns Christen hilfreiche Anweisungen und Begründungen gegeben.

In der Instruktion heißt es:

  1. Um mit Christus aufzuerstehen, muss man mit Christus sterben; dazu ist es notwendig, „aus dem Leib auszuwandern und daheim beim Herrn zu sein“ (2 Kor 5,8). Mit der Instruktion Piam et constantem vom 5. Juli 1963 bestimmte das ehemalige Heilige Offizium, dafür Sorge zu tragen, dass „die Gewohnheit, den Leichnam der verstorbenen Gläubigen zu beerdigen, heiliggehalten werde“. Es fügte aber hinzu, dass die Feuerbestattung der christlichen Religion nicht „an sich“ widerspricht und jenen, die sich dafür entschieden haben, die Sakramente und das Begräbnis nicht mehr verweigert werden dürfen. Voraussetzung dafür ist, dass sie die Einäscherung nicht „aus Ablehnung der christlichen Dogmen, aus sektiererischer Gesinnung oder aus Hass gegen die katholische Religion und Kirche“ gewählt haben… Mittlerweile hat sich die Feuerbestattung in nicht wenigen Ländern stark ausgebreitet. Aber zugleich haben sich auch neue Ideen verbreitet, die dem Glauben der Kirche widersprechen…
  1. Die Auferstehung Jesu, in der die christliche Glaubens-wahrheit ihren Höhepunkt findet, wurde von den Anfängen des Christentums an als wesentlicher Teil des Pascha-Mysteriums verkündet… Durch seinen Tod und seine Auferstehung hat uns Christus von der Sünde befreit und den Zugang zu einem neuen Leben eröffnet: „Wie Christus durch die Herrlichkeit des Vaters von den Toten auferweckt wurde, so sollen auch wir als neue Menschen leben” (Röm 6,4). Darüber hinaus ist der auferstandene Christus Ursache und Urgrund unserer künftigen Auferstehung: „Christus ist von den Toten auferweckt worden als der Erste der Entschlafenen… Denn wie in Adam alle sterben, so werden in Christus alle lebendig gemacht werden“ (1 Kor 15,20-22)… Durch Christus hat der christliche Tod einen positiven Sinn. Die Liturgie der Kirche betet: „Deinen Gläubigen, o Herr, wird das Leben gewandelt, nicht genommen. Und wenn die Herberge der irdischen Pilgerschaft zerfällt, ist uns im Himmel eine ewige Wohnung bereitet“. Durch den Tod wird die Seele vom Leib getrennt; in der Auferstehung aber wird Gott unserem verwandelten Leib das unvergängliche Leben geben, indem er ihn wieder mit unserer Seele vereint…
  1. Gemäß ältester christlicher Tradition empfiehlt die Kirche nachdrücklich, den Leichnam der Verstorbenen auf dem Friedhof oder an einem anderen heiligen Ort zu beerdigen. Im Gedenken an den Tod, das Begräbnis und die Auferstehung des Herrn ist die Erdbestattung die angemessenste Form, um den Glauben und die Hoffnung auf die leibliche Auferstehung zum Ausdruck zu bringen… Indem die Kirche den Leichnam der Verstorbenen beerdigt, bekräftigt sie den Glauben an die Auferstehung des Fleisches. Zugleich möchte sie so die hohe Würde des menschlichen Leibes als wesentlicher Teil der Person, dessen Geschichte der Leib teilt, ins Licht stellen. Sie kann deshalb nicht Haltungen oder Riten erlauben, die falsche Auffassungen über den Tod beinhalten, etwa wenn er als endgültige Vernichtung der Person, als Moment ihrer Verschmelzung mit der Mutter Natur oder dem Universum, als Etappe im Prozess der Reinkarnation oder als endgültige Befreiung aus dem „Gefängnis“ des Leibes verstanden wird. Zudem entspricht die Erdbestattung auf dem Friedhof oder an einem anderen heiligen Ort in angemessener Weise der Ehrfurcht und Achtung, die den Leibern der Verstorbenen gebührt, welche durch die Taufe Tempel des Heiligen Geistes geworden sind und derer sich „der Geist wie eines Werkzeuges oder einer Vase bedient hat, um viele gute Werke zu vollbringen“… Schließlich fördert die Beerdigung der heimgerufenen Gläubigen auf dem Friedhof oder an einem anderen heiligen Ort das Andenken und das Gebet für die Verstorbenen durch die Angehörigen und die ganze christliche Gemeinschaft, wie auch die Verehrung der Märtyrer und der Heiligen…
  1. Wo Gründe hygienischer, ökonomischer oder sozialer Natur dazu führen, sich für die Feuerbestattung zu entscheiden – eine Wahl, die nicht dem ausdrücklichen oder vernünftigerweise angenommenen Willen des verstorbenen Gläubigen ent-gegenstehen darf –, sieht die Kirche keine lehrmäßigen Gründe, um diese Praxis zu verbieten. Denn die Einäscherung des Leichnams berührt nicht die Seele und hindert die Allmacht Gottes nicht daran, den Leib aufzuerwecken. Sie beinhaltet deshalb an sich nicht die Leugnung der christlichen Lehre über die Unsterblichkeit der Seele und die Auferstehung des Leibes.

    Die Kirche bevorzugt weiterhin die Beerdigung des Leichnams, die eine größere Wertschätzung für die Verstorbenen zeigt. Aber die Feuerbestattung ist nicht verboten, „es sei denn, sie ist aus Gründen gewählt worden, die der christlichen Glaubenslehre widersprechen“…

  1. Wenn aus legitimen Gründen die Wahl der Feuerbestattung getroffen wird, ist die Asche des Verstorbenen in der Regel an einem heiligen Ort aufzubewahren, also auf einem Friedhof oder, wenn es angebracht ist, in einer Kirche oder an einem für diesen Zweck von der zuständigen kirchlichen Autorität bestimmten Ort. Von Anfang an haben die Christen danach verlangt, dass die christliche Gemeinschaft für ihre Verstorbenen betet und ihrer gedenkt. Ihre Gräber wurden Orte des Gebetes, des Andenkens und der Besinnung. Die verstorbenen Gläubigen gehören zur Kirche; denn sie glaubt an die Gemeinschaft „derer, die hier auf Erden pilgern; derer, die nach Abschluss des Erdenlebens geläutert werden; und derer, die die himmlische Seligkeit genießen; sie alle bilden zusammen die eine Kirche“.

    Die Aufbewahrung der Asche an einem heiligen Ort kann dazu beitragen, dass die Gefahr verringert wird, die Verstorbenen dem Gebet und dem Gedenken der Verwandten und der christlichen Gemeinschaft zu entziehen. Auf diese Weise wird auch vermieden, dass man sie möglicherweise vergisst oder es an Ehrfurcht fehlen lässt, vor allem, wenn die erste Generation nicht mehr lebt, oder dass es zu unangemessenen oder abergläubischen Praktiken kommt.

  1. Aus den oben angeführten Gründen ist die Aufbewahrung der Asche im Wohnraum nicht gestattet. Nur im Fall von schwerwiegenden und außergewöhnlichen Umständen, die von kulturellen Bedingungen lokaler Natur abhängen, kann der Bischof die Erlaubnis für die Aufbewahrung der Asche im Wohnraum gewähren. Die Asche darf aber nicht unter verschiedenen Familien aufgeteilt werden, und in jedem Fall müssen Ehrfurcht und angemessene Bedingungen der Aufbewahrung gewährleistet sein.
  1. Um jegliche Zweideutigkeit pantheistischer, naturalistischer oder nihilistischer Färbung zu vermeiden, ist es nicht gestattet, die Asche in der Luft, auf dem Land oder im Wasser oder auf andere Weise auszustreuen oder sie in Erinnerungs-gegenständen, Schmuckstücken oder anderen Objekten aufzu-bewahren. Denn für diese Vorgangsweisen können nicht die hygienischen, sozialen oder ökonomischen Gründe angeführt werden, die der Wahl der Feuerbestattung zugrunde liegen können.
  1. Falls sich der Verstorbene offenkundig aus Gründen, die der christlichen Glaubenslehre widersprechen, für die Feuer-bestattung und das Ausstreuen der Asche in der Natur entschieden hat, ist das kirchliche Begräbnis nach Maßgabe des Rechts zu verweigern.

 

Papst Franziskus hat am 18. März 2016 die vorliegende Instruktion approbiert und ihre Veröffentlichung angeordnet.

Rom, am 15. August 2016, Hochfest der Aufnahme Marias in den Himmel.

Gerhard Card. Müller,
Präfekt

Luis F. Ladaria, S.I.,
Titularerzbischof von Thibica
Sekretär