Pfarrkirchenrat

Die Mitglieder des Pfarrkirchenrates (PKR) werden vom Pfarrer dem Bischof vorgeschlagen und von diesem bestellt. Die Funktionsdauer beträgt fünf Jahre.

Zu den Aufgaben des PKR gehört vor allem die Verwaltung des pfarrlichen Vermögens. Darunter fallen u.a.:

* Baulastangelegenheit (Pfarrkirche, Pfarrheim, Pfarrhaus, Schwesternhaus etc.)
* Vermögensveranlagungen
* Friedhofsverwaltung
* Pfarrliche Angestellte

Zum Pfarrkirchenrat gehören:

Pfr. P. Peter Willi FSO (Vorsitzender)
Manfred Nägele (stv. Vorsitzender)
Josef Güfel
Walter Nägele
Joachim Walser
Robert Walser
Willi Kaufmann