Begräbnis

Erdbestattung - Einäscherung - Umgang mit der Asche

Erdbestattung - Einäscherung - Umgang mit der Asche

Am 15. August hat der Vatikan zum Thema Erdbestattung und Einäscherung in der Instruktion Ad resurgendum cum Christo Stellung bezogen.Im Folgenden werden hier einige wichtige und für uns Christen hilfreiche Anweisungen und Begründungen gegeben. ...

Hinweise für Begräbnisse in der Pfarre Gisingen

Der Tod eines Familienmitgliedes oder eines Bekannten ist nicht nur mit Trauer, sondern auch mit zahlreichen Aufgaben verbunden. Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen eine Hilfe und Unterstützung bei der Bewältigung dieser schwierigen Situation bieten.

Was ist als erstes zu tun?

Kontaktieren Sie bitte die Pfarre
Tel. 05522 / 71305
Und ein Bestattungsunternehmen
(Hinweise weiter unten)

Kontakt zur Pfarre Gisingen

Bei einem Todesfall wenden Sie sich bitte an die Pfarre, Telefon 05522/ 71305. Sollte niemand Ihren Anruf entgegennehmen können, bitten wir Sie auf den Anrufbeantworter zu sprechen und eine Nachricht zu hinterlassen.
Gemeinsam mit den Angehörigen wird ein Beerdigungstermin, die Gestaltung der Totenwache und des Trauergottesdienstes oder der Verabschiedung vereinbart.
Für die musikalische Gestaltung des Trauergottesdienstes (Orgelspiel, Sängerin) bietet die Pfarre ebenfalls ihre Vermittlungsdienste an.

Friedhofsverwaltung

Um eine Grabstätte festzulegen, wenden Sie sich bitte an das Pfarrsekretariat, Tel. 05522 / 71305-20.
Am Gisinger Friedhof können alle Verstorbenen, die im Ort gewohnt haben, beerdigt bzw. beigesetzt werden. Auswärtige Personen finden normalerweise nur dann in Gisingen ihre letzte Ruhestätte, wenn sie eine besondere Beziehung zur Pfarre hatten.
Auf unserem Friedhof sind Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen möglich. Es gibt auch ein Gemeinschaftsgrab für Urnen.

Kontakt zum Bestatter

Die Bestatter sind nicht nur bei der eigentlichen Beerdigung oder Kremation behilflich, sie bieten auch verschiedenste Dienste an (z.B. Ausstellung Sterbeurkunde, Todesanzeigen in Zeitungen, Partenzettel, Beschaffung von Urkunden, usw.).

Bestatter im Bezirk Feldkirch:

  • Ammann, Splügenweg 1, 6830 Rankweil, Tel. Nr. 22/42104,             www.bestattung-ammann.at
  • Gohm, Schregenbergstraße 5, 6800 Tosters, Tel. Nr. 22/76071,      www.gohm.at
  • Nuck, Neustadt 1, 6800 Feldkirch, Tel. Nr. 22/70233,                         www.bestattung-nuck.com

 

Bestattung von aus der Kirche Ausgetretenen

Der Austritt eines Getauften aus der Kirche durch die Abmeldung bei der Bezirkshauptmannschaft hat (fast) immer etwas Leidvolles an sich. Die Gründe für einen solchen Schritt sind sehr unterschiedlich.
Im Vorfeld eines solchen Schrittes wäre auch ein Gespräch mit jemandem aus der Pfarre, gerne auch mit mir, wünschenswert.

Wie soll die Kirche, wie soll unsere Pfarrgemeinde damit umgehen? Jeder Mensch ist frei im Hinblick auf die Wahl seines Glaubens. Die Entscheidung und die damit verbundene Verantwortung kann ihm niemand abnehmen. Wenn ein Erwachsener diesen Schritt tut, bekundet er damit, nicht mehr zur Gemeinschaft der Kirche gehören zu wollen.

Wenn ein Ausgetretener stirbt, respektiert die Kirche seinen Willen, weshalb – laut kirchlicher Richtlinie – in dieser Situation ein kirchliches Begräbnis nicht gefeiert werden darf.
Seit dem Beschluss des  PGR (siehe Pfarrblatt 2/2012) sind wir eine der wenigen Pfarren, die durch die Pfarre selbst eine Verabschiedung für ausgetretene Verstorbene in der Kirche anbieten. Solche Verabschiedungen hatte ich im letzten Jahr sechs. „Abschied in Würde“ und ähnlichen Organisationen stellen wir die Kirche nicht zur Verfügung, weil uns daran liegt, dass für den Verstorbenen gebetet wird und die Feier einen christlichen Charakter trägt. Bei einer Verabschiedung durch die Pfarre bleibt der Sarg bzw. die Urne in der Totenkapelle aufgebahrt. Wir glauben, dass dadurch die Entscheidung des Verstorbenen ernst genommen wird und die Lösung stimmiger ist, auch wenn das für Angehörige Schmerzen verursachen kann. Die Trennung von der Glaubensgemeinschaft der sichtbaren Kirche ist bedauerlicherweise keine Kleinigkeit.

Wir haben uns zu dieser Lösung entschieden, weil wir überzeugt sind, dass sie ehrlich ist. Sie nimmt die Entscheidung des Verstorbenen ernst, respektiert sie, kommt den Angehörigen durch das Angebot einer pfarrlichen Verabschiedung entgegen und die Botschaft Jesu von der Bedeutung der Kirche als Glaubensgemeinschaft wird gewahrt.
Unsere ansprechende Totenkapelle steht für Verabschiedungen durch andere selbstverständlich zur Verfügung.

Bestattung von Personen anderer Konfessionen

Unser Friedhof steht zwar unter kirchlicher Verwaltung, es besteht aber für Verstorbene aller Bekenntnisse Gastrecht gemäß der Friedhofsordnung.
Wer die pfarrlichen Einrichtungen für ein Begräbnis eines nichtkatholischen Verstorbenen beanspruchen will, möge sich rechtzeitig mit der Pfarre, Tel. 05522/71305 in Verbindung setzen.

Verabschiedung eines / einer Verstorbenen

  • Überführung des Verstorbenen ins Krematorium durch den Bestatter
  • Totenwache am Vorabend um 18.30 Uhr
  • Begräbnisfeier mit anschließender Beerdigung bzw. Beisetzung
  • (Mo.-Fr. 14.30 Uhr; Sa. 10.00 Uhr)
  • Anschließend Beisetzungsfeier am Grab

Totenwache und Trauergottesdienst

Die Totenwache wird in der Regel am Vorabend der Beerdigung in der Pfarrkirche gehalten. Unser Trauerteam hilft gerne bei der Gestaltung

Trauergottesdienst mit anschließender Beisetzung auf dem Friedhof
Beginnzeiten: an Werktagen außer Samstag um 14.30 Uhr, am Samstag um 10.00 Uhr

Die Mitgestaltung der Angehörigen bei der Totenwache und dem Trauergottesdienst ist erwünscht.

Begräbniskosten

Für das Begräbnis stellt die Friedhofsverwaltung für verstorbene Katholiken folgendes in Rechnung:

  1. Grabgebühren laut Friedhofsordnung
  2. Begräbniskosten (ggf. musikalische Gestaltung)

Bei nicht-katholischen Verstorbenen kommt gewöhnlich die Totenkapellengebühr hinzu.

Es besteht auch die Möglichkeit, die Begräbniskosten noch zu Lebzeiten zu regeln. Genauere Informationen erteilen die Bestatter.