Pfarrkirchenrat


Die Mitglieder des Pfarrkirchenrates (PKR) werden vom Pfarrer dem Bischof vorgeschlagen und von diesem bestellt. Die Funktionsdauer beträgt fünf Jahre.

Zu den Aufgaben des PKR gehört vor allem die Verwaltung des pfarrlichen Vermögens. Darunter fallen u.a.:

* Baulastangelegenheit (Pfarrkirche, Pfarrheim, Pfarrhaus, Schwesternhaus etc.)
* Vermögensveranlagungen
* Friedhofsverwaltung
* Pfarrliche Angestellte